Steuerberatungsgesellschaft
Jahresabschluss und betriebliche Steuern
Die Erstellung von Jahresabschlüssen erfolgt durch uns für alle Rechtsformen unter Beachtung der handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften. Auf Grund neuerer Rechtsgrundlagen unterscheiden sich die handelsrechtlichen Vorschriften immer mehr mit den bilanzsteuerrechtlichen Vorgaben und zwingen zur Erstellung einer Handelsbilanz und einer davon abweichenden Steuerbilanz.
Wir unterstützen Sie dabei, einerseits wirtschaftliche Stärke zu demonstrieren, andererseits durch einen möglichst niedrigen steuerlichen Gewinn die Steuerbelastung zu reduzieren. Auf Wunsch stehen wir auch gern Ihrer Hausbank für ein Gespräch zur Verfügung.
Bestandteil der von uns erstellten Jahresabschlüsse sind so genannte Bescheinigungen. Je nach Intensität der im Rahmen der Jahresabschlusserstellung durchgeführten Prüfungshandlungen werden die Bescheinigungen formuliert. Kreditinstitute verlangen häufig Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsbeurteilungen. Die Spannbreite reicht von “einfachen“ Bescheinigungen für die Erstellung von Jahresabschlüssen ohne Prüfungshandlungen bis hin zu Bescheinigungen, die in der Qualität einem Bestätigungsvermerk nahekommen, da umfangreiche Prüfungshandlungen durchgeführt wurden.
Gern beraten wir Sie, welche Bescheinigung für Sie sinnvoll ist und erstellen dementsprechend Ihren Jahresabschluss
Private Steuern
Wir entlasten Sie nicht nur bei Ihren unternehmerischen Aufgaben, sondern bieten Ihnen auch die komplette Abwicklung Ihrer privaten Steuererklärung an – korrekt und rechtssicher. So ist gewährleistet, dass Sie keinen Cent zu viel bezahlen.
Wir bieten Ihnen ein umfassendes Leistungsspektrum– angefangen beim Steuerpflichtigen mit Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit bis hin zum Steuerpflichtigen mit komplexer Einkommensteuererklärung und individuellem Beratungsbedarf.